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#DSGVO Gesundheitsdaten - Beeble Blog

Das Screening-Paradoxon: Warum die polnische UODO sagt, dass Ihr Arzt kein „Ja“ benötigt, um Sie zur Vorsorgeuntersuchung einzuladen
Recht und Compliance

Die UODO stellt klar, dass polnische medizinische Einrichtungen Screening-Einladungen ohne Einwilligung gemäß DSGVO Art. 9(2)(h) versenden können. Erfahren Sie, was das für Ihren Datenschutz bedeutet.

Stanisław Kowalski
Stanisław Kowalski
5. April 2026

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