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Fast die Hälfte der Europäer unterstützt ein Verbot von X wegen wiederholter Verstöße gegen EU-Recht

Fast die Hälfte der Europäer (47 %) befürwortet ein Verbot von Musks X, falls es gegen EU-Recht verstößt, was eine starke Unterstützung für das Gesetz über digitale Dienste (DSA) nach einer Geldstrafe von 120 Millionen Euro signalisiert.
Linda Zola
Linda Zola
11. Februar 2026
Fast die Hälfte der Europäer unterstützt ein Verbot von X wegen wiederholter Verstöße gegen EU-Recht

Ein signifikanter Teil der europäischen Öffentlichkeit ist bereit für eine extreme regulatorische Reaktion auf den anhaltenden Kampf des Kontinents mit Elon Musks Social-Media-Plattform X. Eine neue YouGov-Umfrage, die in fünf großen Mitgliedstaaten – Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Polen – durchgeführt wurde, zeigt, dass fast die Hälfte aller Befragten (47 Prozent) ein Verbot von X in der Europäischen Union unterstützen würden, falls die Plattform weiterhin gegen digitale EU-Vorschriften verstößt.

Diese weit verbreitete Frustration unter den Wählern signalisiert eine starke Unterstützung für die entschlossene Durchsetzung des wegweisenden Gesetzes über digitale Dienste (DSA) durch die Europäische Kommission. Das DSA ist ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, sehr große Online-Plattformen (VLOPs) stärker für die Inhalte und systemischen Risiken ihrer Dienste zur Verantwortung zu ziehen. Zwischen 60 und 78 Prozent der Befragten in jedem Land sind der Meinung, die EU solle weitere Maßnahmen ergreifen, wobei eine Mehrheit derjenigen, die Maßnahmen befürworten, explizit ein Verbot unterstützt, falls die Plattform die Vorschriften nicht einhält.

Der Konflikt des DSA mit X: Eine Zeitleiste der Nichteinhaltung

Die Meinungsumfrage kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, nach einer Phase verschärfter Überprüfung und formeller Durchsetzung durch die Europäische Kommission gegen X, das aufgrund seiner Größe und Reichweite von über 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU als VLOP eingestuft wurde.

Die Spannungen begannen sich Ende 2023 zuzuspitzen, als formelle Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Die Untersuchung konzentrierte sich auf X' mutmaßliches Versäumnis, die Verbreitung illegaler Inhalte und die Manipulation von Informationen angemessen zu bekämpfen.

Diese formelle Untersuchung führte zu konkreten Sanktionen. Im Dezember 2025 verhängte die Europäische Kommission eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro gegen X wegen der Verletzung mehrerer zentraler Transparenzpflichten gemäß dem DSA.

Zu den maßgeblichen Feststellungen der Kommission gehörten:

  • Irreführendes Design des blauen Häkchens (Blue Checkmark): Das bezahlte Verifizierungssystem von X, bei dem jeder das blaue Häkchen ohne sinnvolle Identitätsprüfung kaufen kann, wurde als irreführende Gestaltungspraxis eingestuft. Dies verstößt gegen die DSA-Regeln gegen „Dark Patterns“ und setzt Nutzer Betrügereien, Identitätsbetrug und Manipulation aus.
  • Mängel bei der Werbetransparenz: Das Werbearchiv der Plattform wurde als unzureichend transparent und zugänglich befunden, wobei wichtige Informationen wie die juristische Person, die für die Anzeige bezahlt, fehlten. Dies erschwert es Forschern und der Öffentlichkeit, potenzielle Informationsoperationen und gefälschte Anzeigen zu prüfen.
  • Eingeschränkter Datenzugang für Forscher: Es wurde festgestellt, dass X seine Verpflichtung verletzt hat, überprüften Forschern Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren, wodurch die unabhängige Analyse systemischer Risiken innerhalb der EU untergraben wird.

Laufende Untersuchungen prüfen auch die systemischen Risiken, die von X' Empfehlungssystemen und der Bereitstellung seines integrierten KI-Assistenten Grok ausgehen, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung illegaler Inhalte wie Material über sexuellen Kindesmissbrauch und Deepfake-Pornografie.

Kann die EU eine Plattform wie X wirklich verbieten?

Obwohl die öffentliche Stimmung klar ist – fast die Hälfte der Europäer unterstützt ein Verbot – ist die rechtliche Realität des DSA nuancierter. Die Gesetzgebung erlaubt es der Europäischen Kommission nicht, ein dauerhaftes, uneingeschränktes Verbot einer Online-Plattform auszusprechen. Stattdessen ist die letzte Sanktion eine vorübergehende Aussetzung des Dienstes, eine extreme Maßnahme als letztes Mittel.

Das Verfahren für diese vorübergehende Beschränkung ist bewusst hochschwellig und mehrstufig:

  1. Ausschöpfung aller Rechtsbehelfe: Die Kommission muss zunächst alle anderen Durchsetzungsbefugnisse ausschöpfen, einschließlich der Verhängung der maximalen finanziellen Sanktionen, die bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Plattform betragen können, oder periodischer täglicher Zwangsgelder (bis zu 5 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes).
  2. Straftaten und schwerwiegender Schaden: Der Verstoß muss fortbestehen und als Ursache für einen schwerwiegenden und irreparablen Schaden für die Nutzer sowie als Straftaten, die eine Bedrohung des Lebens oder der Sicherheit von Personen darstellen, angesehen werden.
  3. Gerichtliches Verfahren: Erst nach Erfüllung dieser strengen Kriterien kann die Kommission den Koordinator für digitale Dienste (DSC) im Niederlassungsmitgliedstaat der Plattform auffordern, bei einer nationalen Gerichtsbehörde einen Beschluss zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs zu beantragen.

Entscheidend ist, dass diese Zugangsbeschränkung kein direkter Befehl an X wäre, sondern eine Anordnung, die sich an Vermittler wie Cloud-Dienstleister oder Internetdienstanbieter richtet, um den Zugriff auf den Dienst für Nutzer in der EU vorübergehend zu blockieren. Dieser komplexe rechtliche Weg verdeutlicht, dass ein Verbot keine schnelle politische Entscheidung ist, sondern eine wichtige gerichtliche und regulatorische Maßnahme, die für schwerwiegende, anhaltende Nichteinhaltung reserviert ist, die die öffentliche Sicherheit direkt bedroht.

Die Schlussfolgerung für Plattformen und Nutzer

Die YouGov-Umfrage dient als starkes politisches Signal sowohl an Brüssel als auch an Silicon Valley: Die europäische Öffentlichkeit ist der Nichteinhaltung von Vorschriften überdrüssig geworden. Für sehr große Online-Plattformen ist die Botschaft eindeutig:

  • DSA-Konformität ist nicht verhandelbar: Die Transparenzpflichten – von der Offenlegung von Werbung bis zum Datenzugang für Forscher – sind grundlegend für den Rahmen des DSA und werden aktiv durchgesetzt. Die Nichteinhaltung erweist sich als eine äußerst kostspielige politische und finanzielle Kalkulation, wie die jüngste Geldstrafe von 120 Millionen Euro zeigt.
  • Minderung systemischer Risiken ist entscheidend: Die bedeutendsten laufenden Untersuchungen betreffen die „systemischen Risiken“, die von Algorithmen und KI ausgehen, welche illegale oder schädliche Inhalte verstärken. Plattformen müssen in eine robuste Inhaltsmoderation und algorithmische Transparenz investieren, um diese Risiken zu mindern, da sie genau die Bedingungen darstellen, die das letzte Mittel der „vorübergehenden Aussetzung“ auslösen könnten.

Für Nutzer bestätigen die Umfrage und die Maßnahmen der Kommission, dass die digitalen Gesetze der EU ernst genommen werden. Das Ziel ist eine sicherere digitale Umgebung, in der das Plattformdesign und die Werbung transparent sind und in der die Verbreitung illegaler Inhalte aktiv eingedämmt wird. Während das DSA vollständig angewandt wird, schafft jede Geldstrafe und jedes formelle Verfahren einen Präzedenzfall dafür, wie Big Tech auf dem europäischen Markt agiert.

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